Diana Wallis - Liberal Democrat Member of the European Parliament for Yorkshire and the Humber

Die Rolle des einzelstaatlichen Richters im europäischen Rechtsgefüge

Speech by Diana Wallis, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Mitglied des Rechtauschusses on Mon 5th May 2008

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrter Minister, sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist mir eine Ehre, heute zum Anlass der Eröffnung der Europawoche hier sein zu dürfen. Insbesondere möchte ich der Landesregierung Hessen und dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts Gießen (Herrn Prof. Dr. Roland Fritz) dafür danken, dass Sie dieses Treffen heute möglich gemacht haben.

Meine Rede heute trägt den Titel "Die Rolle des nationalen Richters im Rechtssystem der EU". Dies ist auch der Titel eines Berichts, den ich kürzlich als Rapporteur dem EP vorgestellt habe. Dieses Thema ist im Rahmen der Schaffung einer europäischen Rechtsraumes von außerordentlicher Bedeutung,

… und zwar erstens deshalb, weil es eine solche Diskrepanz gibt zwischen den Kompetenzen, die das Gemeinschaftsrecht dem nationalen Richter einräumt, und den Kenntnissen, der Unterstützung und der Anerkennung, die der nationale Richter auf diesem Gebiet üblicherweise erwirbt bzw. erfährt.

Das Prinzip der unmittelbaren Anwendbarkeit im Gemeinschaftsrecht, und die Möglichkeit, ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten, machen aus dem nationalen Richter den Dreh- und Angelpunkt zwischen der EU und ihren Bürgern mit ihren einklagbaren Rechten. Es wäre den nationalen Richtern theoretisch sogar möglich, ihren eigenen Mitgliedstaat, ja sogar ihre höchsten Gerichtsbarkeiten, wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht haftbar zu machen!

Vom nationalen Richter wird über sein nationales Rechtssystem hinaus umfassende Kenntnis von Gemeinschaftsrecht einschließlich Rechtsprechung erwartet. Oft werden die Gesetze abgeändert oder sie sind zweideutig formuliert und können unterschiedlich interpretiert werden.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass auf EU-Ebene anstelle von Harmonisierung mit einer Reihe von Verordnungen mit Kollisionsregeln eine politische Weichenstellung vorgenommen hat, wie es zum Beispiel bei vertraglichen und nichtvertraglichen Verbindlichkeiten der Fall ist ("Rom I" / Rom II". Hier muss der nationale Richter in der Lage sein, ausländisches Recht anzuwenden und andere Rechtssysteme zu verstehen. Manch neues Instrument im EU-Rechtssystem, sowohl im Privat- als auch im Strafrecht, setzt gar direkte Zusammenarbeit zwischen Richtern in verschiedenen Mitgliedsstaaten voraus.

Angesichts all dieser Möglichkeiten, von denen es einige schon seit den Fünfziger Jahren gibt, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass sich die Ausbildung der Richter entsprechend intensiv gestaltet, um ihre Arbeit im Alltag und mit Kollegen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

In Wirklichkeit jedoch wird dieses Thema allzu oft stiefmütterlich behandelt. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen wie die ERA (Europäische Rechtsakademie) in Trier, die 1992 auf Initiative des EP gegründet wurde.

Im Allgemeinen jedoch ist die Qualität der Ausbildung im Gemeinschaftsrecht immer noch sehr unterschiedlich, und die Finanzierung von Fortbildungen, Austauschen und Sprachkursen für Richter ist nach wie vor sehr uneinheitlich. Das European Judicial Training Network beispielsweise ist noch im Entwicklungsstadium (das Austauschprogramm gibt es erst seit drei Jahren!), und das von mir favorisierte Projekt einer Europäischen Justizakademie ist noch nicht über das Planungsstadium hinausgekommen.

Trotz mehrerer EU-Erweiterungen, und obwohl beim EuGH immer noch zuviel Zeit verstreicht bis zur Urteilsfindung bei Vorabentscheidungsverfahren, hat sich dieses Verfahren seit den römischen Verträgen kaum verändert, mit Ausnahme des kürzlich eingeführten Eilverfahrens.

All diese Diskrepanzen haben dazu geführt, dass sich das EP näher mit der Frage des nationalen Richters befasst hat. Mein Bericht enthält mehrere Vorschläge zur besseren Einbindung des nationalen Richters. Wir wollen sicherstellen, dass die notwendigen Strukturen und Gelder vorhanden sind, um die Richter richtig auszubilden; sie sollen geeignete Instrumente für die Rechtsanwendung zur Hand haben; aber das Gemeinschaftsrecht soll auch anwenderfreundlich sein. Es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass die französische Ratspräsidentschaft dieses Thema sehr ernst nimmt und es zu einer Priorität für die zweite Jahreshälfte 2008 erklärt hat!

Es erscheint mir passend, dass die beiden Hauptthemen dieses Europawoche in Hessen der interkulturelle Dialog sowie die Rolle Estlands, Lettlands und Litauens in der EU sind.

Der interkulturelle Dialog ist ganz oben auf der Prioritätenliste des Präsidents der Europaparlements, Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering. Das Fehlen einer gemeinsamen Sprache bzw. Kommunikationsmittel erschweren den interkulturellen Dialog merklich.

Diese Erfahrung wird von nationalen Richtern oft gemacht. Fehlende Sprachkenntnisse verhindern den Zugang der Richter zu den diversen Rechtssystemen und -traditionen, die das EU-Rechtssystem ausmachen bzw. beeinflussen. Somit fällt es den Richtern auch schwer, psychologisch und praktisch, fremdes Recht anzuwenden. Trotz der Zunahme von Richteraustauschen innerhalb der EU (2007 gab es mehr als dreihundert solcher Austausche) bedeuten fehlende Sprachkenntnisse praktisch den Ausschluss einer ganzen Reihe von Richtern von der Möglichkeit des Dialogs, des Voneinander-Lernens und der Vertrauensbildung auf europäischer Ebene. Wie Sie sehen, sind wir hier erst am Anfang unseres Weges.

Nun zum Thema EU-Erweiterung. Dies war eine rechte Herausforderung für alle EU-Institutionen. Jeder Beitrittsstaat bringt neue Elemente, ein neues Rechtssystem, eine Reihe von neuen Fachbegriffen, und wir sollten dies aktiv unterstützen. Studenten, Rechtsanwälte und Richter in Wilna, Tallinn und Riga sollten die selben Ausbildungsmöglichkeiten haben wie ihre Kollegen in London oder Paris.

Wir dürfen weniger verbreitete Sprachen der europäischen Gemeinschaft nicht verkümmern lassen und müssen die Vielfalt insbesondere im akademischen Bereich und in Spezialgebieten wie internationales Privatrecht fördern. Ich habe diesbezüglich Kontakt mit den Kommissaren für Mehrsprachigkeit und Verbraucherschutz, um sicherzustellen, dass das akademische Gemeinsame Referenzrahmen (GRR) im europäischen Vertragsrecht in allen Sprachen verfügbar ist.

Auch müssen Online-Tools gefördert warden. Diese müssen kostenlos und immer auf dem neuesten Stand sein, und eine Ergänzung zu traditionellen Formen des Lernens darstellen.

Meine Damen und Herren: vielleicht am allerwichtigsten ist die Feststellung, dass die nationalen Richter selber ein unglaublich hohes Interesse gezeigt haben. Die Verankerung des Rechtsstaatsprinzips innerhalb der EU liegt ihnen sehr am Herzen. Sie wollen, dass die unterschiedlichen Rechtssysteme innerhalb der EU ausreichend berücksichtigt werden. Dies geht insbesondere aus der extrem hohen Anzahl an Antworten aus Deutschland hervor - ich erhielt aus Ihrem Land mehr als eintausend Einsendungen!

Es ist sicherlich ermutigend zu sehen, dass nach dem letzten Eurobarometer 74% der EU-Bürger sich einen einfacheren Zugang zur ordentlichen Gerichtsbarkeit in anderen EU-Staaten wünschen. Die Mehrzahl findet außerdem, dass Hilfestellung von der EU selber kommen sollte. Und damit dies auch Wirklichkeit werden kann, wird es höchste Zeit, dass wir unseren Richtern einmal richtig zuhören!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(ende)

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Previous speech: The Role of the National Judge in the Judicial System of the European Union (Mon 5th May 2008).
Next speech: eParliaments & the eEU (Sun 15th Jun 2008).

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